Titel: Anspruch auf Berichtigung des Tatbestandes
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.09.2018
Aktenzeichen: VI-3 Kart 82/15
Gesetz: ZPO, VwGO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
18004805
Anspruch auf Berichtigung des Tatbestandes
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2018 - VI-3 Kart 82/15
Leitsatz des Gerichts:
Der Tatbestand ist eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes. Die gebotene zusammengefasste Darstellung im Tatbestand begründet keinen Anspruch auf eine „berichtigende“ Aufnahme ausführlicher Darstellungen oder die Ergänzung nebensächlicher Punkte.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.