Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Zum Schriftformerfordernis einer Verzichtserklärung nach EEG
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 19.09.2018
Aktenzeichen: VI-3 Kart 113/17 (V)
Gesetz: BGB, EEG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 18002673

Zum Schriftformerfordernis einer Verzichtserklärung nach EEG

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2018, VI-3 Kart 113/17 (V)

Leitsatz des Gerichts:

Eröffnet die Bundesnetzagentur durch ausdrückliche Hinweise auf ihrem im Internet bereitgestellten Formular die Möglichkeit, dass die Verzichtserklärung gem. § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 lit. c) EEG auch ausschließlich per Telefax übersandt werden kann, und übersendet der Anlagenbetreiber daraufhin die unterschriebene Erklärung per Telefax und gibt in den folgenden Ausschreibungsterminen Gebote ab, ist hierin ein Verzicht auf den grundsätzlich erforderlichen Zugang der Verzichtserklärung in Schriftform gem. § 126 BGB zu sehen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche