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Titel: Nachberechnung von Netzentgelten auf der Basis des Muster-Netznutzungsvertrags Strom der BNetzA
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 15.03.2017
Aktenzeichen: VI-3 Kart 109/15 (V)
Gesetz: EnWG, NAV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand: Die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
Dokumentennummer: 17002059

Nachberechnung von Netzentgelten auf der Basis des Muster-Netznutzungsvertrags Strom der BNetzA

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2017 - VI-3 Kart 109/15 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Muster-Netznutzungsvertrag (Anlage zur Festlegung eines Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom) der Bundesnetzagentur vom 14.04.2015 (BK6-13-042)) schließt für Netzbetreiber in geschlossenen Verteilernetzen eine Nachberechnung von Netzentgelten nach zivilrechtlichen Vorschriften nicht aus.
  2. Die Sperrpflichtanordnung des Mustervertrages ist nicht zu beanstanden. Ein Netzbetreiber darf ein Unterbrechungsbegehren nicht von zusätzlichen Anforderungen abhängig machen, weil andernfalls die Gefahr der Diskriminierung besteht. Hiervon ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn das geschlossene Verteilernetz einem Flughafen dient, bei dem aufgrund seiner Funktion besondere Betriebsrisiken bestehen.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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