Titel: Begriff des Mehrheitsanteilseigners i. S. von § 10c Abs. 5 EnWG zum nachvertraglichen Anstellungsverbot (Cooling-Off)
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 25.01.2017
Aktenzeichen: VI-3 Kart 94/15 (V)
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Rechtsstand:
Rechtsbeschwerde zugelassen
Dokumentennummer:
17002040
Begriff des Mehrheitsanteilseigners i. S. von § 10c Abs. 5 EnWG zum nachvertraglichen Anstellungsverbot (Cooling-Off)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2017 – VI-3 Kart 94/15 (V)
Leitsatz des Gerichts:
„Mehrheitsanteilseigner“ im Sinne des § 10c Abs. 5 EnWG kann auch ein Unternehmen sein, das den bestimmenden Einfluss auf das vertikal integrierte Unternehmen nur mittelbar, über ein von ihm abhängiges Unternehmen, ausübt.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.