Titel: Neuregelung der Offshore-Netzanbindung nach den §§ 17a ff. EnWG ist verfassungsgemäß
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 09.03.2016
Aktenzeichen: VI-3 Kart 169/14 (V)
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Verfassungsrecht
Rechtsstand:
Rechtsbeschwerde zugelassen
Dokumentennummer:
16001640
Neuregelung der Offshore-Netzanbindung nach den §§ 17a ff. EnWG ist verfassungsgemäß
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2016 - VI-3 Kart 169/14 (V)
Leitsätze des Gerichts:- Die Bundesnetzagentur ist zum Erlass materieller (Ausschluss-) Regelungen für die „Zulassung zur Teilnahme am Kapazitätszuweisungsverfahren“ ermächtigt. Ermächtigungsgrundlage sind §§ 17d Abs. 8 S. 1 Nr. 3, 29 Abs. 1 EnWG.
- Die Behörde kann die Aufgabe der Zuweisung von Anschlusskapazität nur mit Hilfe einer weitreichenden Einschätzungsprärogative erfüllen, sei es im Rahmen eines Beurteilungsspielraums oder eines Ermessens.
Der Ausschluss einer clusterübergreifenden Netzanbindung folgt der gesetzlichen Vorgabe des § 17a Abs. 1S. 2 Nr. 1 EnWG, wonach der Bundesfachplan Offshore die Anlagen festlegt, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen und für Sammelanbindungen geeignet sind.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.