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Titel: Ermittlung des Referenzpreises für Verlustenergie zur Anpassung der Erlösobergrenzen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 04.05.2016
Aktenzeichen: VI-5 Kart 2/15 (V)
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand: Rechtsbeschwerde ist zugelassen
Dokumentennummer: 16001656

Ermittlung des Referenzpreises für Verlustenergie zur Anpassung der Erlösobergrenzen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2016 – VI-5 Kart 2/15 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Referenzpreis für Verlustenergie für alle Netzbetreiber einheitlich auf der Basis eines 12-monatigen Durchschnittspreises mit einer Gewichtung der an der EEX-Strombörse gehandelten Phelix-Year-Futures-Baseload- bzw. Peakload-Futures - von 76% zu 24% ermittelt wird.
  2. Die Vorgabe, die ansatzfähige Menge mit dem anerkannten Wert des Basisjahres 2011 für die gesamte Dauer der zweiten Regulierungsperiode festzuschreiben, dient der Optimierung der Verlustenergiemenge, da für den Netzbetreiber durch das Bonus-Malus-System der Anreiz zu effizienten Beschaffungskosten auch mit Blick auf die Verlustenergiemenge entsteht.
  3. Dadurch, dass die Landesregulierungsbehörde die auch für die Erlösobergrenzen der Jahre 2014 und 2015 geltende Festlegung erst am 20.01.2015 erlassen hat, werden das Gebot der Rechtssicherheit und der daraus folgende Vertrauensschutz nicht verletzt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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