Titel: Einzelne (grenzüberschreitende) Verbindungsleitung als Übertragungsnetz anzusehen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.02.2016
Aktenzeichen: VI - 3 Kart 110/14 (V)
Gesetz: EnWG, RL 2009/72/EG, StromhandelZVO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Verfahrensrecht
Rechtsstand:
Rechtsbeschwerde zugelassen
Dokumentennummer:
16001647
Einzelne (grenzüberschreitende) Verbindungsleitung als Übertragungsnetz anzusehen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2016 - VI - 3 Kart 110/14 (V)
Leitsätze des Gerichts:
- Der Betrieb einer einzelnen grenzüberschreitenden Höchstspannungs- oder Hochspannungsstromleitung ist als Transportnetz im Sinne des EnWG einzuordnen.
Bei einer grenzüberschreitenden Höchstspannungs- oder Hochspannungsstromleitung ist jedenfalls auch die Bundesnetzagentur für die Zertifizierung des Transportnetzbetreibers gemäß § 4a Abs. 1 EnWG zuständig.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.