Titel: Zur Berücksichtigung von Personalzusatzkosten bei der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 18.05.2015
Aktenzeichen: VI-5 Kart 3/14 (V)
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand:
nachfolgend BGH, Az. EnVR 27/15
Dokumentennummer:
15001199
Zur Berücksichtigung von Personalzusatzkosten bei der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2015 - VI-5 Kart 3/14 (V)
Leitsatz des Gerichts:
Bei der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen scheidet die Anerkennung von Kosten aus vor dem 31. Dezember 2008 geschlossenen betrieblichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen als dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenanteil für Mitarbeiter aus, die ausschließlich aufgrund von Dienstleistungsvereinbarungen für den Netzbetreiber tätig sind.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.