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Titel: Umwidmung einer Netzleitung zur Direktleitung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 30.04.2015
Aktenzeichen: VI-5 Kart 9-14
Gesetz: EnWG, BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15001332

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 – VI-5 Kart 9-14

Leitsatz des Gerichts:

Soll eine als Netzbestandteil errichtete Leitung nachträglich zur Direktleitung umgewidmet werden, bedarf es hierfür einer schuldrechtlichen Ausschließlichkeitsvereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem Nutzer dieser Leitung, durch welche der Netzbetreiber die bislang zu seinem Versorgungsnetz gehörende und in seinem Eigentum stehende Leitung für Dritte und damit auch für Behörden erkennbar dauerhaft „aus dem Netzverbund entlässt“.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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