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Titel: Ansatz der vollen Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Neuanlage im Basisjahr bei Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 27.05.2015
Aktenzeichen: VI-3 Kart 115/14 (V)
Gesetz: GasNEV, EnWG, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 15003357

Ansatz der vollen Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Neuanlage im Basisjahr bei Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2015 - VI-3 Kart 115/14 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode ist im Rahmen der Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen, die im Basisjahr aktiviert werden, der Jahresanfangsbestand bei der Mittelwertbildung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 GasNEV nicht mit Null, sondern wegen § 6 Abs. 5 Satz 4 GasNEV in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten in Ansatz zu bringen.
  2. Der Grundsatz der Bilanzidentität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB findet wegen des kalkulatorischen Charakters der Eigenkapitalverzinsung keine Anwendung.
  3. Der Ansatz der vollen Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Neuanlage im Basisjahr beim Jahresanfangsbestand führt auch bei einer Gesamtbetrachtung der bilanziellen Vorgänge nicht zu einer regelmäßigen Doppelverzinsung.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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