Titel: Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 05.09.2012
Aktenzeichen: - VI-3 Kart 58/11 (V) –
Gesetz: ARegV, EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
13001938
Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5.9.2012 - VI-3 Kart 58/11 (V) –
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