Titel: Rechtsprechung zum Anspruch des unterlegenen Bewerbers auf Akteneinsicht
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Dresden (Sachsen)
Datum: 18.09.2019
Aktenzeichen: U 1/19 Kart
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
20005423
Rechtsprechung zum Anspruch des unterlegenen Bewerbers auf Akteneinsicht
OLG Dresden, Urteil vom 18.09.2019 – U 1/19 Kart
Leitsatz der Redaktion:
Es liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 47 Abs. 3 EnWG vor, wenn die Kommune dem vermeintlich unterlegenden Bewerber keine Einsicht in das (ungeschwärzte) Angebot des vermeintlich obsiegenden Bewerbers gewährt. Dem Akteneinsichtsanspruch kann die Kommune nicht mit dem pauschalen Hinweis auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begegnen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.