Titel: Gründung eines Zweckverbands und Aufgabenübergang kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts bei »echter« Kompetenzverlagerung
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 03.08.2017
Aktenzeichen: 13 Verg 3/13
Gesetz: RL 2004/18/EG, GWB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Vergaberecht
Dokumentennummer:
18002138
Gründung eines Zweckverbands und Aufgabenübergang kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts bei »echter« Kompetenzverlagerung
OLG Celle, Beschluss vom 03.08.2017 -13 Verg 3/13
Leitsatz des Gerichts:
Die Gründung eines Zweckverbandes und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i.S.v. Art. 1 Abs. 2 lit. a der RL 2004/18/EG und i.S.v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine "echte" Kompetenzverlagerung vorliegt, d.h. dem Zweckverband die mit der verlagerten Kompetenz verbunden Zuständigkeiten übertragen worden sind, er eine eigene Entscheidungsbefugnis innehat und über eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2016 - C-51/15).
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