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Titel: Zur Abrechnung mehrerer Windkraftanlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung trotz vorhandener Einzelzähler
Behörde / Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 16.04.2019
Aktenzeichen: 6 U 155/14
Gesetz: EEG 2009
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 19005382

Zur Abrechnung mehrerer Windkraftanlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung trotz vorhandener Einzelzähler

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2019 – 6 U 155/14

Leitsatz der Redaktion:

Das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, schließt nicht aus, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemeinsame Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden. Sind die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 EEG 2009 erfüllt, kann die Abrechnung von Strom aus mehreren Windenergieanlagen im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge erfolgen. Weitere Voraussetzungen bestehen für die Abrechnung nicht.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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