Titel: Zur Abrechnung mehrerer Windkraftanlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung trotz vorhandener Einzelzähler
Behörde / Gericht:
Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 16.04.2019
Aktenzeichen: 6 U 155/14
Gesetz: EEG 2009
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
19005382
Zur Abrechnung mehrerer Windkraftanlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung trotz vorhandener Einzelzähler
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2019 – 6 U 155/14
Leitsatz der Redaktion:
Das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, schließt nicht aus, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemeinsame Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden. Sind die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 EEG 2009 erfüllt, kann die Abrechnung von Strom aus mehreren Windenergieanlagen im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge erfolgen. Weitere Voraussetzungen bestehen für die Abrechnung nicht.
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