Neufassung des Entwurfs eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung des Jahres-abschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW EPS 730 n.F.)
Mitteilung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) e.V., Düsseldorf
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 11. März 2011 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft verabschiedet. Diese Neufassung ersetzt den Verlautbarungsentwurf vom 08.12.2005, dessen Ausführungen noch auf dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen basierten, und berücksichtigt die zwischenzeitlich erfolgten Reformen des Gemeindehaushaltsrechts in verschiedenen Bundesländern.
Dieser IDW Prüfungsstandard gilt für Prüfungen, die nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB entsprechen. Ziel dieses IDW Prüfungsstandards ist es vor allem klarzustellen, dass an eine derartige Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer der gleiche Qualitätsmaßstab anzulegen ist, wie er für handelsrechtliche Abschlussprüfungen vorgegeben ist. Somit ist - wie dies bei den International Standards on Auditing (ISA) ebenso der Fall ist - der risikoorientierte Prüfungsansatz auch für die Prüfung der Rechnungslegung von Gebietskörperschaften und anderen zu prüfenden Einheiten im öffentlichen Sektor anzuwenden.
Die in den IDW Prüfungsstandards niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen gelten entsprechend.
Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW, Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf, bis zum 10.12.2011 erbeten. Die Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden im Internet auf der IDW Homepage veröffentlicht, wenn dies nicht ausdrücklich vom Verfasser abgelehnt wird.
Der Entwurf steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung als IDW Prüfungsstandard im
Internet (www.idw.de) unter der Rubrik Verlautbarungen als Download-Angebot zur Verfügung.
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