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Titel: Nach Schlichtungsstelle Energie soll Energieversorger auch bei Kündigung des Verbrauchers Jahresbonus zahlen
Behörde / Gericht: Schlichtungsstelle Energie
Datum: 30.12.2011
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 12001301

Nach Schlichtungsstelle Energie soll Energieversorger auch bei Kündigung des Verbrauchers Jahresbonus zahlen

Die Schlichtungsstelle Energie hat entschieden, dass der einmalige Bonus, den der Energieversorger mit der ersten Jahresabrechnung verspricht, auch dann zu leisten ist, wenn der Verbraucher den Energieversorgungsvertrag fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit von einem Jahr kündigt. Diese erste Schlichtungsempfehlung der neu gegründeten Schlichtungsstelle Energie wurde am 30.12.2011 erlassen. Damit hat sie eine Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für diese Fälle eine Auszahlung abgelehnt hat, für unzulässig erklärt. Die Empfehlungen der Schlichtungsstelle können auf deren Homepage www.schlichtungsstelle-energie.de eingesehen werden.

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