Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2013
- Schreiben des BMF vom 20.12.2012 - IV C 5 - S 2334/12/10004, DOK
2012/1153217 -
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Darüber hinaus wird es nicht beanstandet, wenn auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter den Voraussetzungen von R 8.1 Absatz 8 Nummer 2 LStR mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden. Wie im Schreiben des BMF vom 20.12.2012 (IV C 5 - S 2334/12/10004) mitgeteilt, sind die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2013 neu festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2013 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 2,93 Euro und für ein Frühstück 1,60 Euro.
Bitte das Schreiben über unten stehenden Link öffnen.