Titel: »Take-or-pay«-Verpflichtungen aus Energielieferverträgen in Corona-Zeiten
Behörde / Gericht:
Landgericht Wuppertal
Datum: 26.01.2023
Aktenzeichen: 16 O 55/21
Gesetz: AGB, BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
23078011
»Take-or-pay«-Verpflichtungen aus Energielieferverträgen in Corona-Zeiten
– LG Wuppertal, Urteil vom 26.01.2023 – 16 O 55/21 –
Leitsatz der Redaktion:
Die Corona-Pandemie ist ein Ereignis höherer Gewalt und kann den Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen. Eine Abänderung des Vertrags kann der Kunde nur verlangen, wenn er nachweist, dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. War ein Mengenvolumen für die Preisfestlegung bestimmend, muss der Kunde darlegen, dass die Unterschreitung der Menge unmittelbar durch die Pandemielage bedingt gewesen ist.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.