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Titel: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG
Behörde / Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 03.12.2020
Aktenzeichen: 1 O 105/19
Gesetz: EEG, EuGVVO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, EU-Recht
Dokumentennummer: 21005995

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG

LG Mainz, Zwischenurteil vom 03.12.2020 – 1 O 105/19

Leitsatz der Redaktion:

Für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG sind deutsche Gerichte international zuständig.

Bitte das Zwischenurteil über unten stehenden Link öffnen.

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