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Titel: Keine Schätzungsbefugnis des Finanzamtes bei zusätzlichem Einsatz einer elektronischen Registrierkasse zur Überprüfung handschriftlicher Aufzeichnungen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 04.08.2022
Aktenzeichen: 3 K 2129/20
Gesetz: AO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung
Dokumentennummer: 23078001

Keine Schätzungsbefugnis des Finanzamtes bei zusätzlichem Einsatz einer elektronischen Registrierkasse zur Überprüfung handschriftlicher Aufzeichnungen

– FG Köln, Urteil vom 04.08.2022 – 3 K 2129/20 –

Leitsatz der Redaktion:

Das Vorhandensein einer elektronischen Registrierkasse neben einer offenen Barkasse erhöht an sich noch nicht die Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung. Maßgeblich ist in diesem Fall (vor 2020) ausschließlich die offene Barkasse.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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