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Titel: Kündigungsbutton erforderlich
Behörde / Gericht: Landgericht Köln
Datum: 29.07.2022
Aktenzeichen: 33 O 355/22
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 23071399

Kündigungsbutton erforderlich

- LG Köln, Beschluss vom 29.07.2022 – 33 O 355/22 -

Leitsatz der Redaktion:

Unternehmen, die ihren Kunden den schnellen und einfachen Abschluss eines Vertrages auf Ihrer Website anbieten, müssen diesen auch eine unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit ermöglichen. § 312k Abs. 2 S. 2 BGB verpflichtet die Unternehmen, den Kündigungsprozess verbraucherfreundlich zu gestalten, etwa durch Einrichtung einer »Kündigungsschaltfläche«, die unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führt, auf der dann unter Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen (Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und dergleichen) die Kündigung erklärt werden kann.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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