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Titel: Tarifkunden- oder Sonderkundenkonzessionsabgabe?
Behörde / Gericht: Landgericht Itzehohe
Datum: 08.09.2020
Aktenzeichen: 8 HKO 42-19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 20005978

Tarifkunden- oder Sonderkundenkonzessionsabgabe?

LG Itzehoe, Urteil vom 08.09.2020 - 8 HKO 42-19

Leitsatz der Redaktion:

Die Leistungs- und die Mengengrenze in § 2 Abs. 7 KAV sind nur anzuwenden, wenn die Leistung »ohnehin« gemessen wird und die beim »Versorger« übliche Art der Leistungsmessung zum Einsatz kommt. Weiter kann die gemessene Leistung nur berücksichtigt werden, wenn es sich um einen sog. »RLM-Kunden« handele, wenn also auch die Netznutzung nach gemessener Leistung und nicht nach Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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