Titel: Preiserhöhungen trotz (eingeschränkter) Preisgarantie
Behörde / Gericht:
Landgericht Hamburg
Datum: 30.03.2023
Aktenzeichen: 312 O 61/22
Gesetz: EnWG, UWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
23078018
Preiserhöhungen trotz (eingeschränkter) Preisgarantie
- LG Hamburg, Urteil vom 30.03.2023 – 312 O 61/22 –
Leitsatz der Redaktion:
Eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kosten ist bei einer (auf 24 Monate) eingeschränkten Preisgarantie vertraglich nicht zulässig. Die briefliche Behauptung eines Energieversorgers, dass es zur einseitigen Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten berechtigt ist, ist unwahr und irreführend gemäß §§ 3 und 5 UWG i.V.m. §41b Abs. 3 EnWG.
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