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Titel: Zum Akteneinsichtsrecht bei der Konzessionsvergabe nach § 47 Abs. 3 EnWG
Behörde / Gericht: LG Berlin
Datum: 07.11.2019
Aktenzeichen: 16 O 259-19 Kart
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 20005424

Zum Akteneinsichtsrecht bei der Konzessionsvergabe nach § 47 Abs. 3 EnWG

LG Berlin, Urteil vom 07.11.2019 - 16 O 259-19 Kart

Leitsatz der Redaktion:

Bei der Vergabe einer Stromkonzession liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn das Land aus Konzessionsgeber dem unterlegenen Bewerber nach der Auswahlentscheidung keine Einsicht in das Angebot des obsiegenden Bewerbers gewährt hat. Nicht ausreichend ist eine Einsichtnahme in den Auswertungsvermerk.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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