Titel: Zum Akteneinsichtsrecht bei der Konzessionsvergabe nach § 47 Abs. 3 EnWG
Behörde / Gericht:
LG Berlin
Datum: 07.11.2019
Aktenzeichen: 16 O 259-19 Kart
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
20005424
Zum Akteneinsichtsrecht bei der Konzessionsvergabe nach § 47 Abs. 3 EnWG
LG Berlin, Urteil vom 07.11.2019 - 16 O 259-19 Kart
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Vergabe einer Stromkonzession liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn das Land aus Konzessionsgeber dem unterlegenen Bewerber nach der Auswahlentscheidung keine Einsicht in das Angebot des obsiegenden Bewerbers gewährt hat. Nicht ausreichend ist eine Einsichtnahme in den Auswertungsvermerk.
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