Titel: Berliner Stromnetz bleibt vorerst privat
Behörde / Gericht:
LG Berlin
Datum: 07.11.2019
Aktenzeichen: 16 O 259/19 Kart.
Gesetz: EnWG, GWB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
19005413
Berliner Stromnetz bleibt vorerst privat
LG Berlin, Urteil vom 07.11.2019 – 16 O 259/19 Kart.
Leitsatz der Redaktion:
- Bei der Vergabe eines Wegenutzungsrechts für Strom muss der Inhaber des Wegerechts sicherstellen, dass nur ein Bieter berücksichtigt wird, der im Vergabeverfahren ein fundiertes Konzept für den Betrieb des Stromnetzes vorweist bzw. vorlegt.
- Der Auftraggeber ist nach der Vergabeentscheidung auch verpflichtet, dem unterlegenen Bieter im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Akteneinsicht in das Angebot des obsiegenden Bieters zu gewähren. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt einen relevanten Verfahrensverstoß dar und führt zur Aufhebung der Vergabe.
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