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Titel: Berliner Stromnetz bleibt vorerst privat
Behörde / Gericht: LG Berlin
Datum: 07.11.2019
Aktenzeichen: 16 O 259/19 Kart.
Gesetz: EnWG, GWB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 19005413

Berliner Stromnetz bleibt vorerst privat

LG Berlin, Urteil vom 07.11.2019 – 16 O 259/19 Kart.

Leitsatz der Redaktion:

  1. Bei der Vergabe eines Wegenutzungsrechts für Strom muss der Inhaber des Wegerechts sicherstellen, dass nur ein Bieter berücksichtigt wird, der im Vergabeverfahren ein fundiertes Konzept für den Betrieb des Stromnetzes vorweist bzw. vorlegt.
  2. Der Auftraggeber ist nach der Vergabeentscheidung auch verpflichtet, dem unterlegenen Bieter im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Akteneinsicht in das Angebot des obsiegenden Bieters zu gewähren. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt einen relevanten Verfahrensverstoß dar und führt zur Aufhebung der Vergabe.

Bitte die Pressemeldung über unten stehenden Link öffnen.

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