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Titel: Anhebung der Stromabschlagszahlung ohne Preiserhöhung?
Behörde / Gericht: LG Berlin
Datum: 01.09.2022
Aktenzeichen: 52 O 117/22
Gesetz: UWG, EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 22006498

Anhebung der Stromabschlagszahlung ohne Preiserhöhung?

- LG Berlin, Urteil vom 01.09.2022 – 52 O 117/22 -

Leitsatz der Redaktion:

Der Energieversorger muss sich bei der die Bemessung von Abschlagszahlungen an den vertraglich vereinbarten Anpassungsmechanismus gehalten, ansonsten handelt er unlauter i.S.v. von § 5 Abs. 1 UWG. Eine bloße Änderung der Beschaffungspreises berechtigt nicht zu einer Erhöhung von Abschlagsforderungen. Dazu bedarf es zuvor einer wirksamen Preiserhöhung.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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