Titel: Anhebung der Stromabschlagszahlung ohne Preiserhöhung?
Behörde / Gericht:
LG Berlin
Datum: 01.09.2022
Aktenzeichen: 52 O 117/22
Gesetz: UWG, EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
22006498
Anhebung der Stromabschlagszahlung ohne Preiserhöhung?
- LG Berlin, Urteil vom 01.09.2022 – 52 O 117/22 -
Leitsatz der Redaktion:
Der Energieversorger muss sich bei der die Bemessung von Abschlagszahlungen an den vertraglich vereinbarten Anpassungsmechanismus gehalten, ansonsten handelt er unlauter i.S.v. von § 5 Abs. 1 UWG. Eine bloße Änderung der Beschaffungspreises berechtigt nicht zu einer Erhöhung von Abschlagsforderungen. Dazu bedarf es zuvor einer wirksamen Preiserhöhung.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.