Kosten eines prozessbezogenen Privatgutachtens durch den Planer und Betreiber einer Windenergieanlage erstattungsfähig
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.5.2013 – VI-2 W Kart 4/12
Ein Planer und Betreiber von Windenergieanlagen muss keine Sach- und Fachkenntnisse wie ein zum Anschluss von Windenergieanlagen verpflichteter Stromverteilnetzbetreiber vorhalten, sondern darf sich, wenn in einem Rechtsstreit schwierigste elektrotechnische Fragen des Netzanschlusses zu beurteilen sind, aus Gründen der Waffen- und Chancengleichheit der Hilfe eines privaten Sachverständigen bedienen und kann folglich auch dessen Kosten im Falle des Obsiegens vom unterliegenden Stromverteilnetzbetreiber erstattet verlangen. Die Erstattungsfähigkeit setzt nicht voraus, dass das eingeholte Privatgutachten im Rechtsstreit vorgelegt wurde (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.5.2013 - VI-2 W Kart 4/12).
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.