Titel: Kommunale Abgaben für die Wasserversorgung als öffentliche Last
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 30.03.2012
Aktenzeichen: V ZB 185/11
Gesetz: ZVG, KAG BW
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
12001474
Kommunale Abgaben für die Wasserversorgung als öffentliche Last
Beschluss des BGH vom 30.3.2012 - V ZB 185/11 -
Mit Beschluss vom 30.3.2012 - V ZB 185/11 hat der BGH festgehalten: »Kommunale Abgaben für die Wasserversorgung ruhen im Land Baden-Württemberg nicht ohne weiteres als öffentliche Last auf dem Grundstück, sondern nur dann, wenn die zugrunde liegende kommunale Satzung sie als grundstücksbezogene Benutzungsgebühren ausgestaltet hat«.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.