Titel: Keine offensichtliche Ungültigkeit eines kombinierten Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstabs einer Beitragssatzung für die Fäkalschlammbeseitigung
Behörde / Gericht:
Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
Datum: 10.01.2014
Aktenzeichen: 4 EO 677/11
Gesetz: ThürKAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
14002816
Keine offensichtliche Ungültigkeit eines kombinierten Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstabs einer Beitragssatzung für die Fäkalschlammbeseitigung
Thüringer OVG (Weimar), Beschluss vom 10.01.2014 - 4 EO 677/11
Leitsätze des Gerichts:
- Ein kombinierter Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstab bei der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die reine Schmutzwasser- oder Fäkalschlammentsorgung verstößt nicht offensichtlich gegen das Vorteilsprinzip
- Bei einer als selbständige öffentliche Einrichtung betriebenen Fäkalschlammentsorgung kommt eine Beitragsabstufung für Teileinleiter nicht in Betracht.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.