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Titel: Jahressteuergesetz 2013: Gutschrift als Rechnung
Datum: 01.01.2013
Gesetz: UStG, Richtlinie 2010/45/EU
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 13001917

Jahressteuergesetz 2013: Gutschrift als Rechnung

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetz 2013 sollen zum Jahreswechsel aufgrund der Umsetzung der Rechnungsstellungsrichtlinie in deutsches Recht die Pflichtangaben in Rechnungen um eine weitere Angabe erweitert werden. In den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten muss die Rechnung künftig die Angabe »Gutschrift« enthalten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG-Entwurf). Das kann insbesondere Unternehmen betreffen, die etwa die Einspeisung von Solarstrom gegenüber den Betreibern der Photovoltaikanlagen abrechnen. Wird gegen den zwingenden Bestandteil einer Rechnung verstoßen, entfällt für den Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug.

Der Bundesrat hat zwar am 23.11.2013 seine Zustimmung zu dem Gesetz zunächst versagt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Unabhängig von dem Ausgang des Vermittlungsverfahrens sollten Unternehmer dennoch vorsorglich zum 1.1.2013 ihre Rechnungen entsprechend ergänzen. Der deutsche Gesetzgeber ist gehalten, die Vorschriften baldmöglichst an die Rechnungsrichtlinie (Richtlinie 2010/45/EU des Rates) anzupassen, die eine Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht zum 1.1.2013 vorschreibt.

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