Jahresabschluss 2011: Kostenlose Hilfen für die Steuerberechnung
Öffentlich geprägte Kapital- bzw. Personenhandelsgesellschaften werden häufig aufgrund des jeweiligen Satzungsrechts ihre Jahresabschlüsse nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufstellen müssen. Das gilt entsprechend für Eigenbetriebe nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften (vgl. bspw. § 20 Eigenbetriebsverordnung Bayern).
Die Berechnung der Ertragsteuern im Jahresabschluss ist aufgrund der ständigen Änderungen im Steuerrecht gerade für kleinere Unternehmen eine kaum noch zu bewältigende Herausforderung. Wir haben zwei kleine Excel-Tabellen mit häufig anzutreffenden Positionen zum Herunterladen hinterlegt, um im Jahresabschluss 2011 die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung 2011 zumindest überschlägig zu berechnen. Sie finden die Berechnungen für Kapitalgesellschaften unter DokNr. 12001320 und für Personenhandelsgesellschaften wie insbes. die GmbH & Co. KG unter DokNr. 12001321.