Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern: Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei „Aufsplitterung“ eines zuvor einheitlichen Unternehmens
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (in Kiel)
Datum: 14.03.2024
Aktenzeichen: 4 K 75/23
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 24082186

Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern: Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei „Aufsplitterung“ eines zuvor einheitlichen Unternehmens

– FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. 03. 2024 – 4 K 75/23 –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil der Veräußerer nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übereignet, sondern insbesondere die Wirtschaftsgüter, die zur sog. zentralen Infrastruktur zählen, für sich behalten hat.
  2. § 1 Abs. 1a UStG ist grundsätzlich anwendbar, wenn das Unternehmensvermögen auf mehrere verschiedene Erwerber übertragen wird. Jedenfalls in Fällen der Aufsplitterung eines zuvor einheitlichen Unternehmens(bereiches), gilt dies jedoch nicht, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit der einzelnen Erwerber weder mit der zuvor vom Unternehmer ausgeübten Tätigkeit übereinstimmt noch jener Tätigkeit ähnelt.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

 

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche