Titel: Vorsteuerabzug setzt eine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung beim Leistungsbezug voraus
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz (in Neustadt an der Weinstadt)
Datum: 09.06.2016
Aktenzeichen: 6 K 1797/13
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Rechtsstand:
Revision anhängig; BFH, Az. V R 62/16
Dokumentennummer:
17001876
Vorsteuerabzug setzt eine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung beim Leistungsbezug voraus
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2016 – 6 K 1797/13
Leitsatz des Gerichts:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts können im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig werden und den Vorsteuerabzug geltend machen. Bei gemischter Nutzung des Gegenstandes ist eine Zuordnungsentscheidung zu treffen und diese spätestens zum 31.05. des Folgejahres nach außen zu dokumentieren.
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