Titel: Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher Gewerbebetrieb
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Nürnberg
Datum: 07.10.2015
Aktenzeichen: 3 K 1631/14
Gesetz: EStG, GewStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Gewerbesteuer
Dokumentennummer:
16001612
Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher Gewerbebetrieb
FG Nürnberg, Urteil vom 07.10.2015 – 3 K 1631/14
Leitsätze des Gerichts:
- Für die Entscheidung der Frage, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer ausübt, zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen sind, kommt es darauf an, ob diese Betätigungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen.
Ein Elektromeisterbetrieb mit Elektrohandel und der Betrieb einer Windkraftanlage an einem anderen Ort sind kein einheitlicher Gewerbebetrieb gemäß § 2 I GewStG, da sie ungleichartig sind und sich nicht gegenseitig stützen und ergänzen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.