Titel: Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung
Behörde / Gericht:
FG Niedersachsen
Datum: 03.01.2022
Aktenzeichen: 11 K 200/20
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
22006442
Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 03.01.2022 – 11 K 200/20
Leitsatz des Gerichts:
Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.
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