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Titel: Bestimmung des Steuersatzes für eine kombinierte Schwimmbad- und Saunanutzung
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 23.05.2023
Aktenzeichen: 5 K 3/22
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 24082155

Bestimmung des Steuersatzes für eine kombinierte Schwimmbad- und Saunanutzung

– FG Niedersachsen, Urteil vom 23.05.2023–5K3/22–

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Leistungsbündel aus Sportschwimmbad und Sauna kann sich aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung darstellen, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, wofür insbesondere ein einheitlicher Eintrittspreis und eine auf die kombinierte Nutzungsmöglichkeit bezogene Werbung sprechen.
  2. Eine solche einheitliche Leistung unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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