Titel: Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Münster
Datum: 24.06.2021
Aktenzeichen: 10 K 2084/18 K,G
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
21006417
Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr
FG Münster, Urteil vom 24.06.2021 – 10 K 2084/18 K,G
Leitsatz der Redaktion:
Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieb.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.