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Titel: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von aktivierten Mietzahlungen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 20.07.2018
Aktenzeichen: 4 K 493/17 G
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gewerbesteuer
Dokumentennummer: 18004871

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von aktivierten Mietzahlungen

FG Münster, Urteil vom 20.07.2018 - 4 K 493/17 G

Leitsatz der Redaktion:

Für Miet- und Pachtzinsen, ist - soweit sie in einen Aktivposten "unfertige Erzeugnisse“ einbezogen werden, - keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 lit. d) GewStG vorzunehmen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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