Titel: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von aktivierten Mietzahlungen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Münster
Datum: 20.07.2018
Aktenzeichen: 4 K 493/17 G
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gewerbesteuer
Dokumentennummer:
18004871
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von aktivierten Mietzahlungen
FG Münster, Urteil vom 20.07.2018 - 4 K 493/17 G
Leitsatz der Redaktion:
Für Miet- und Pachtzinsen, ist - soweit sie in einen Aktivposten "unfertige Erzeugnisse“ einbezogen werden, - keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 lit. d) GewStG vorzunehmen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.