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Titel: Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 24.09.2019
Aktenzeichen: 3 K 2458/18 E
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 20005643

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds

FG Münster mit Urteil vom 24.09.2019 – 3 K 2458/18 E

Leitsatz der Redaktion:

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines ehrenamtlichen Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands (Städte- und Gemeindebund NRW) sind weder nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG noch nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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