Titel: Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Münster
Datum: 24.09.2019
Aktenzeichen: 3 K 2458/18 E
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
20005643
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds
FG Münster mit Urteil vom 24.09.2019 – 3 K 2458/18 E
Leitsatz der Redaktion:
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines ehrenamtlichen Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands (Städte- und Gemeindebund NRW) sind weder nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG noch nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.