Titel: Keine Verlustverrechnung zwischen zwei BgA eines Eigenbetriebes, wenn eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen wird
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern (in Greifswald)
Datum: 27.01.2021
Aktenzeichen: 2 K 135/17
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kapitalertragsteuer/SolZ
Dokumentennummer:
21006418
Keine Verlustverrechnung zwischen zwei BgA eines Eigenbetriebes, wenn eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen wird
FG Mecklenburg-Vorpommern, Bescheid vom 27.01.2021 – 2 K 135/17
Leitsatz der Redaktion:
Es erfolgt keine Verlustverrechnung zwischen zwei Betrieben gewerblicher Art eines Eigenbetriebes, wenn nach den Beschlüssen der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft eine Rücklage i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG gebildet wird.
Bitte den Bescheid über unten stehenden Link öffnen.