Titel: Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Köln
Datum: 25.08.2020
Aktenzeichen: 8 K 1092/17 – (Vorlage an den EuGH)
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20005976
Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks
FG Köln, Beschluss vom 25.08.2020 – 8 K 1092/17 –
(Vorlage an den EuGH)
Vorlagefrage des Gerichts (Redaktion):
Darf bei der Besteuerung von Freizeit- oder Vergnügungsparks zwischen ortsgebundenen und auch ortsungebundenen Schaustellerunternehmen unterschieden und diese mit unterschiedlich hohen Umsatzsteuersätzen belegt werden?
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.