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Titel: Keine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem BHKW erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 16.06.2021
Aktenzeichen: 9 K 2943/16
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 21006248

Keine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem BHKW erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber

FG Köln, Urteil vom 16.06.2021 – 9 K 2943/16

Leitsatz der Redaktion:

Durch die Erzeugung von Strom im BHKW und den dezentralen Selbstverbrauch erfolgt keine Lieferung von Strom an den Netzbetreiber. Es ist insoweit nicht von einer Übertragung der Verfügungsmacht auf den Netzbetreiber auszugehen. Infolge der fehlenden Einspeisung des Stroms in das allgemeine Stromnetz werden weder Substanz, noch Wert oder Ertrag des im BHKW erzeugten und dezentral verbrauchten Stroms auf den Stromnetzbetreiber übertragen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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