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Titel: Fremdüblichkeit von Konzessionsabgaben im Bereich der Stromversorgung
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 09.08.2018
Aktenzeichen: 13 K 1200/15
Gesetz: KAV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Kapitalertragsteuer/SolZ
Dokumentennummer: 18003571

Fremdüblichkeit von Konzessionsabgaben im Bereich der Stromversorgung

FG Köln, Urteil v. 09.08.2018 – 13 K 1200/15

Leitsatz der Redaktion:

Im Bereich der Stromversorgung führt – ohne Feststellung einer fremdunüblichen, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vertragsgestaltung – allein die Nichterreichung des sog. Mindestgewinns zu keinen verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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