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Titel: Hessisches Finanzgericht zu Vollstreckungsschutz „Vor-Corona“
Behörde / Gericht: Hessisches Finanzgericht (in Kassel)
Datum: 08.06.2020
Aktenzeichen: 12 V 643/20
Gesetz: InsolvG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Insolvenzrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 20005691

Hessisches Finanzgericht zu Vollstreckungsschutz „Vor-Corona“

FG Kassel mit Beschluss vom 08.06.2020 – 12 V 643/20

Leitsatz der Redaktion:

Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (CoVInsAG) zielt nur auf eine aktuell drohende Insolvenzreife ab.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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