Titel: Beteiligung einer Gemeinde an einer Kapitalgesellschaft
Behörde / Gericht:
FG Hessen
Datum: 02.12.2021
Aktenzeichen: 4 K 890/19
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
22006444
Beteiligung einer Gemeinde an einer Kapitalgesellschaft
Hessisches FG, Urteil vom 02.12.2021 – 4 K 890/19
Leitsatz der Redaktion:
Während die Beteiligung an einer Personengesellschaft bei der jPöR regelmäßig als Mitunternehmerschaft anzusehen ist und demzufolge – entsprechend dem ertragsteuerlichen Grundsatz der transparenten Behandlung der Mitunternehmerschaften – regelmäßig einen BgA darstellt, ist die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich der Vermögensverwaltung zuzurechnen. Erst ein aktives, über die Einflussnahme als Gesellschafter hinausgehendes Eingreifen in die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft weist die Beteiligung als einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus.
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