Titel: Zur Anmeldebefugnis für Stromsteuerentlastung
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 02.10.2019
Aktenzeichen: 4 K 1713/18 VSt
Gesetz: StromStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Stromsteuer
Dokumentennummer:
2020005654
Zur Anmeldebefugnis für Stromsteuerentlastung
FG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2019 - 4 K 1713/18 VSt
Leitsätze der Redaktion:
- Die Inanspruchnahme der Stromsteuerentlastung setzt voraus, dass das antragstellende Unternehmen des Produzierenden Gewerbes den verwendeten Strom im Rahmen einer rechtlich selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben, die mit der betriebsbedingten Verwendung von Strom einhergeht, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen hat.
- Die Entlastungsberechtigung eines Wasserversorgungsunternehmens ist daher ungeachtet der in einem Betriebsführungsvertrag vorbehaltenen Weisungsbefugnis hinsichtlich der Inbetriebnahme eines Pumpwerks zu verneinen, wenn mit diesem Vertrag die technische Betriebsführung und damit die unmittelbare Sachherrschaft über die Stromentnahme auf eine rechtlich selbständige GmbH und deren Arbeitnehmer übertragen worden ist.
Hinweis der Redaktion: Der Senat hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen. Diese ist beim BFH unter dem Az. VII R 40/19 anhängig.
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