Titel: Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 21.02.2024
Aktenzeichen: 4 K 1324/22 VSt
Gesetz: StromStG, EnergieStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energiesteuer,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
24082174
Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
– FG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2024 - 4 K 1324/22 VSt –
Leitsatz der Redaktion:
Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen, der eine isolierte Betrachtung einzelner Stromerzeugungseinheiten verbietet. Danach ist auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang abzustellen. Im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG n.F. gilt insbesondere kein standortbezogener Anlagenbegriff.
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