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Titel: Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 21.02.2024
Aktenzeichen: 4 K 1324/22 VSt
Gesetz: StromStG, EnergieStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energiesteuer, Stromsteuer
Dokumentennummer: 24082174

Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen

– FG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2024 - 4 K 1324/22 VSt –

Leitsatz der Redaktion:

Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen, der eine isolierte Betrachtung einzelner Stromerzeugungseinheiten verbietet. Danach ist auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang abzustellen. Im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG n.F. gilt insbesondere kein standortbezogener Anlagenbegriff.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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