Titel: Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten beim Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 12.05.2023
Aktenzeichen: 3 K 1940/17 F
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
23082060
Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten beim Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes
– FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2023 – 3 K 1940/17 F –
Leitsatz der Redaktion:
Vorbehaltlich der Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen hängt die Aufteilung des Gesamtgewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes auf die betroffenen Länder davon ab, welchen Gewinn die ausländischen Betriebsstätten erwirtschaftet hätten, wenn sie als eigenständige Unternehmen geführt worden wären.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.